Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Wenn Ihr Kind mindestens 1 Jahr alt ist, hat es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Auch jüngere Kinder können bereits einen Anspruch haben, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, beispielsweise weil beide berufstätig sind. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Kindertagespflegestellen und Tageseinrichtungen (Kitas).

Für die Betreuungsangebote in Ihrer Stadt oder Gemeinde ist Ihre Kommune verantwortlich. Informieren Sie sich hier über Anmeldezeiträume, Aufnahmekriterien oder den Umfang Ihres Rechtsanspruches.

Es besteht allerdings kein Anspruch auf Unterbringung in der Wunsch-Kita.

"Kindertageseinrichtung" (Kita) ist der Oberbegriff für Kindergärten und Krippen oder Sozialpädagogische Spielkreise etc.

Krippen, Kleinkindgruppen, altersgemischte Gruppen, Sozialpädagogische Spielkreise oder betriebsnahe Einrichtungen bieten eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren an. In den meisten Gruppen werden bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut, in den altersgemischten Gruppen bis zu zehn Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren sowie fünf Kinder unter 3 Jahren.

In der Kindertagespflege betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater Ihr Kind – meistens in der eigenen Wohnung oder im Haus/ der Wohnung der Familie. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Angebote zur Tagespflege gibt es aber auch in externen kindgerechten Räumen, wo jeweils zwei Fachkräfte gemeinsam bis zu zehn Kinder betreuen. Die Arbeit gestalten die Tagespflegepersonen gemeinsam, ähnlich wie in einer Kita.

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge richtet sich nach dem in der Tageseinrichtung regelmäßig in Anspruch genommenen Betreuungsangebot. Sie wird nach dem Einkommen im Sinne des [i.F. Bremens § 5 "Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen"] und unter Berücksichtigung der Haushaltsgröße gestaffelt. Der Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht dem Schuljahr (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres). Die Beitragspflicht besteht auch während der Schließungszeiten der Tageseinrichtung. Der Beitrag wird monatlich nachträglich fällig.

Sofern der Betreuungsplatz beitragspflichtig ist, können Sie nach Vertragsschluss Angaben zur Selbstauskunft tätigen.

Das Kindergartenjahr beginnt jährlich zum 01.08. Zu diesem Zeitpunkt werden die meisten Plätze gleichzeitig neu vergeben. Um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anzumelden, sollten Sie die Anmeldezeit im Januar nutzen und im Anmeldeformular den gewünschten Aufnahmetermin benennen. Sie können Ihr Kind auch zu einem anderen Termin anmelden, zum Beispiel, weil Sie umziehen. Dann sollten Sie das spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin tun. Die Platzvergabe erfolgt nach den Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes. Ein Anmeldung Jahre im Voraus oder gar vor der Geburt verschafft Ihnen daher keinen Vorteil und ist dem entsprechend auch nicht möglich.

Die Krippen, Kitas und Horten sind selbst verantwortlich für die Vergabe der freien Plätze. Dies geschieht nach festgelegten Vorgaben und Kriterien. Wenn es mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, muss die Leitung der Einrichtung entscheiden, welche Kinder eine Zusage erhalten. Hierbei werden die gesetzlichen Auswahlkriterien berücksichtigt. Eine bevorzugte Aufnahme erfolgt aufgrund von Wohnortnähe, wenn bereits ein Geschwisterkind gleichzeitig die Einrichtungbesucht oder wenn das Amt für soziale Dienste bescheinigt, dass die Betreuung als Hilfe zur Erziehung für das Kind besonders dringend und wichtig ist.

Sobald Sie die Zusage für einen Betreuungsplatz erhalten haben, können Sie innerhalb der Zusagefrist das Platzangebot annehmen. Für Fragen zur Aufnahme Ihres Kindes, wenden Sie sich gern direkt an die Einrichtung.

Auch Kinder aus dem niedersächsischen Umland können über das Kitaportal für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Allerdings sieht das Bremische Aufnahmeortsgesetz vor, dass sie erst dann aufgenommen werden können, wenn die Kinder der Stadtgemeinde Bremen versorgt sind. Hinzu kommt, dass Eltern, die mit ihren Kindern nicht in Bremen leben, unabhängig von ihrem Einkommen Betreuungsbeiträge im jeweiligen Höchstsatz zahlen müssen. Festgesetzt werden können dementsprechend bis zu 465 Euro inkl. Mittagessen pro Kind.

Ja, eine Anmeldung kann abgelehnt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Anmeldung um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfs in der Kita dient. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten. Dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes entsprochen. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind dort, wo Sie es angemeldet haben, nicht aufgenommen werden kann. Es ist wichtig, dass Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Kindes entscheiden, ob alternativ eine Vermittlung in einer Nachbareinrichtung oder eine Pflegestelle für Sie in Frage kommt, wenn dieser Fall eintritt. Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes nur dort vorstellen können, wo es angemeldet ist, müssen Sie warten, bis in der Kita ein Platz frei wird. Bis dahin wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste der Kita geführt. Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes auch in einer benachbarten Kita vorstellen können, wird eine regionale Vermittlung versucht. Hierzu sprechen sich Kita-Leitungen und Fachberatungen von PiB innerhalb der Stadtteile untereinander ab, damit möglichst viele Kinder einen Platz in der Nähe ihrer Wohnung bekommen. Sollte diese regionale Vermittlung nicht erfolgreich sein, kann Ihre Anmeldung auf Wunsch zur zentralen stadtweiten Vermittlung an die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung weitergegeben werden.

Kitaportal

Über das Onlineportal können Sie sich bequem von zuhause aus für das Betreuungsangebot Ihrer Wahl anmelden. Sie übermitteln bis zu drei Wunscheinrichtungen Ihre Daten, die für die Anmeldung relevant sind. Wenn Ihnen eine Einrichtung einen Platz anbieten kann, wird Sie sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zunächst informieren Sie sich, welche Kindertagesbetreuung es in Ihrer Nähe gibt und zu Ihren Bedarfen passt. Wichtige Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Angebotes sind zum Beispiel der Betreuungsumfang, Betreuungszeiten und die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen. Wenn Sie eine passende Einrichtung gefunden haben, melden Sie sich bequem über das Onlineportal bei bis zu drei Einrichtungen an. Diese erhalten automatisch die relevanten Daten und können so zügig entscheiden, ob sie einen möglichen Platz für Sie haben. Eine Ausfüllhilfe für die Anmeldung finden Sie hier.

Schritt 1: Suche
Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote in Ihrer Nähe informiert haben und Einrichtungen gefunden haben, die zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passen, können Sie die Anmeldung über das Onlineportal starten. Sie sehen hier zunächst, welche Einrichtungen bei der Anmeldung über das Portal teilnehmen.

Schritt 2: Auswahl
Wählen Sie die Einrichtungen, bei denen Sie sich anmelden möchten, über die Schaltfläche Einrichtung aus. Sie können bis zu drei Wunscheinrichtung angeben.

Schritt 3: Anmeldung
Starten Sie den Anmeldevorgang und geben Sie Ihre Daten ein. Eine Ausfüllhilfe für die Anmeldung finden Sie hier. Nach dem Abschluss werden Ihre Angaben automatisch den ausgewählten Einrichtungen übermittelt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.

Schritt 4: Platzvergabe
Die Einrichtungen prüfen Ihre Anmeldung und informieren Sie, ob sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind haben.

Informieren Sie sich bereits vor der Anmeldung, welche Angebote der Kindertagesbetreuung es in Ihrer Nähe gibt. Ihre Kommune unterstützt Sie gern dabei.

Für Ihre Auswahl der Einrichtung ist es wichtig, zu erfahren, ob das Angebot zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passt. Informationen zum Beispiel zu den angebotenen Betreuungszeiten, zum Betreuungsumfang oder der pädagogischen Arbeit finden Sie auf den Internetseiten der Einrichtungen.

Viele Krippen und Kitas bieten außerdem Informationsveranstaltungen wie einen Tag der offenen Tür an. Nutzen Sie diese Angebote, um die Einrichtungen und das Personal kennenzulernen.

Für die Online-Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Kinder-ID
  • ggf. Bescheinigung vom Amt für soziale Dienste, dass der Kita-Besuch als Hilfe zur Erziehung für das Kind besonders dringend und wichtig ist

Für die Berechnung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege und die Bezuschussung von Elternbeiträgen benötigen Sie bei der "Elternbeitragsstelle" außerdem folgende Unterlagen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Erstantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag
  • Jährliche Bescheinigung des Elternvereins/Trägers
  • Personalausweis des antragstellenden Elternteils (Kopie)
  • Aufenthaltserlaubnis der Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes
  • Nachweis über die Betreuung von Geschwisterkindern (Kopie)
  • Bremen-Pass des Kindes (Bildung und Teilhabe, bei Bezügen vom Jobcenter)

sowie Einkommensnachweise aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Kindergartenjahres:

  • Steuerbescheid des vorletzten Jahres, alternativ jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft
  • Bescheide über öffentliche Leistungen (u. a. BAföG, Renten, Leistungen nach dem SBG III und SGB II sowie Arbeitsförderungsgesetz, sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetz wie Krankengeld, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und nach dem SGB XII.
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen / Unterhaltsvorschuss

Betreuungskosten werden frühestens ab dem Monat des schriftlichen Eingangs des Antrags gewährt.

Ihre Daten werden wie beschrieben automatisch an die Einrichtungen Ihrer Wahl übermittelt. Wenn Ihnen Ihre Wunschkita einen Betreuungsplatz anbieten kann, wird Sie sich entsprechend der üblichen Frist an Sie wenden. Kommunen, in denen es mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, vergeben die Plätze nach bestimmten Kriterien.

Sollten Sie keinen Platz in Ihrer Einrichtung erhalten können, bekommen Sie auch dazu schnellstmöglich eine Mitteilung. Die Einrichtung wird Sie dann darüber informieren, wie es mit Ihrer Anmeldung weitergeht. Sie kann Sie zum Beispiel auf die einrichtungsbezogene Warteliste setzen oder in ein Vermittlungsverfahren aufnehmen.

Nicht alle Träger und ihre Kindertageseinrichtungen nehmen an deinkitaplatz teil. Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über deinkitaplatz teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger bzw. in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.

deinkitaplatz unterstützt die Eltern bei der Betreuungsplatzsuche und vereinfacht die Anmeldung in ihren Wunscheinrichtungen deutlich. Mit der Online-Anmeldung können Sie Ihr Kind ganz bequem von zu Hause aus in mehreren Einrichtungen gleichzeitig anmelden, die maximale Anzahl kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Sie haben jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldungen im Blick. Auch für die Einrichtungen erleichtert die Online-Anmeldung das Anmeldeverfahren. Deshalb wird die Anmeldung über deinkitaplatz dringend empfohlen. Nach wie vor ist die Anmeldung auch direkt in einer Einrichtung möglich, zum Beispiel falls diese nicht an deinkitaplatz teilnimmt (dies sehen Sie im jeweiligen Einrichtungsprofil). Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Nutzung von deinkitaplatz haben, wenden Sie sich gern an den Elternservice bei der Senatorin für Kinder und Bildung.

Um dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gerecht zu werden, können Sie bei Ihrer Anmeldung eine Wunsch-Reihenfolge für Ihre ausgewählten Einrichtungen vergeben. Um Ihre favorisierte Wunsch-Kita festzulegen, setzen Sie diese an erste Stelle, die zweite Wunsch-Kita an zweiter Stelle, usw.. Diese Reihenfolge wird den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen angezeigt und kann ggfs. Auswirkungen bei der Platzvergabe und Auswahl haben.

Wenn Ihr Kind einen Platz bekommen hat, erhalten Sie eine schriftliche Zusage von der Kita. Sie haben dann zehn Werktage Zeit, um zu bestätigen, dass sie den Platz annehmen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, bekommt automatisch ein anderes Kind den Platz.

Ja, eine Anmeldung kann abgelehnt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Anmeldung um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfs in der Kita dient. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten. Dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes entsprochen. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind dort, wo Sie es angemeldet haben, nicht aufgenommen werden kann. Es ist wichtig, dass Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Kindes entscheiden, ob alternativ eine Vermittlung in einer Nachbareinrichtung oder eine Pflegestelle für Sie in Frage kommt, wenn dieser Fall eintritt. Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes nur dort vorstellen können, wo es angemeldet ist, müssen Sie warten, bis in der Kita ein Platz frei wird. Bis dahin wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste der Kita geführt, sofern Sie dies im Anmeldevorgang ausgewählt haben. Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes auch in einer benachbarten Kita vorstellen können, wird eine regionale Vermittlung versucht. Hierzu sprechen sich Kita-Leitungen und Fachberatungen von PiB innerhalb der Stadtteile untereinander ab, damit möglichst viele Kinder einen Platz in der Nähe ihrer Wohnung bekommen. Sollte diese regionale Vermittlung nicht erfolgreich sein, kann Ihre Anmeldung auf Wunsch zur zentralen stadtweiten Vermittlung an die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung weitergegeben werden, auch dies können Sie im Anmeldevorgang auswählen.